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Warum die Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll ist


Versicherungen Sure Insured athanasios tsepas
Sure Insured by Athanasios Tsepas

Um deine Gesundheit optimal zu schützen, sind zwei Arten von Zusatzversicherungen sinnvoll und werden daher von uns empfohlen: Die Zahnzusatzversicherung und die Krankenhauszusatzversicherung.


Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes steht an erster Stelle, schnell wieder gesund zu werden. Damit das garantiert werden kann, kommt eine Krankenhauszusatzversicherung in Frage. Denn sie bietet:

  • Eine freie Krankenhaus- und Ärztewahl,

  • Unterbringung in einem Einzel- oder Zweibettzimmer

während einer Behandlung. Wir geben dir in diesem Artikel einen Überblick darüber, was du bei der Auswahl deiner Versicherung unbedingt beachten solltest.


Was ist in der gesetzlichen Krankenversicherung im Krankenhaus versichert?


Bei einem schwerwiegenden Unfall kommt es z. B. zu einer Gehirnverletzung. Natürlich möchte jeder die bestmögliche Behandlung vom anerkannten Spezialisten im bestmöglichen Krankenhaus erhalten. Dafür ist es ratsam, die in diesem Bereich spezialisierte Klinik mit den zugehörigen Chefärztinnen und Chefärzten aufzusuchen. Als gesetzlich Versicherter ist das allerdings ohne zusätzliche Kosten nicht möglich.

In der Regel werden bei einem Krankenhausbesuch gesetzlich Krankenversicherte in einem Zimmer mit drei oder mehr Betten untergebracht. Außerdem werden sie von den jeweils anwesenden Ärztinnen und Ärzten versorgt. Kassenpatienten werden von Chefärztinnen bzw. Chefärzten lediglich dann betreut, bei denen ihre speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten im Einzelfall notwendig sind.


Die Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenkasse können auch nur das naheliegende passende Krankenhaus aufsuchen, das einen Versorgungsvertrag mit der Krankenversicherung abgeschlossen hat. Wenn du ein anderes Krankenhaus aufsuchst, in dem die Krankenkassen mehr für die Behandlung bezahlen müssen, kann die Krankenkasse die Mehrkosten berechnen, die du dann selbst bezahlen musst.



Warum solltest du eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen?


Mit einer Krankenhaus Zusatzversicherung bietet sich eine gute Möglichkeit für gesetzlich Versicherte, privatärztliche Leistungen während der Behandlung und Genesung im Krankenhaus in Anspruch nehmen zu können. Zu den wichtigsten Zusatzleistungen zählen,

  • die Behandlung durch den Chefarzt,

  • die freie Krankenhauswahl und

  • die komfortable Unterbringung in einem Einzelzimmer.

Du hast also einen Anspruch auf die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, zudem eine freie Arztwahl in der von dir ausgesuchten Klinik. Du kannst dich ganz einfach vom Chefarzt persönlich betreuen lassen und das auch noch ohne zusätzliche Kosten.

Damit spricht nichts mehr gegen eine Behandlung durch ausgewählte Experten.

Eine Stationäre- Zusatzversicherung ist demzufolge grundsätzlich geeignet, um mögliche Zusatzkosten für Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt werden, zu vermeiden und eine bessere Behandlungsqualität zu erzielen. Die Kosten für privatärztliche Behandlungen bei Krankenhaus-Aufenthalten, die über das Maß der gesetzlichen Krankenversicherung liegen und andernfalls nur von der privaten Krankenvollversicherung bezahlt werden, werden für Versicherte von der privaten Zusatzversicherung übernommen.


Diese Leistungen können bei der Zusatzversicherung auch ohne erhöhte Selbstbeteiligung beansprucht werden. Der konkrete Versicherungsumfang der Krankenhauszusatzversicherung variiert mit den verschiedenen Tarifen.



Wonach richtet sich der Beitrag für eine stationäre Zusatzversicherung



Beim Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung, wird als erstes auf dein Alter und deinen Gesundheits-zustand geschaut und dementsprechend auch der Beitrag berechnet. Die Mehrheit der Menschen beginnt sich erst ab einem Alter von 40 Jahren über eine Krankenhauszusatz-Versicherung zu informieren. Je älter man aber beim Abschluss eines Vertrages ist, desto teurer werden auch die Beiträge.

Tipp: Es ist empfehlenswert, den Vertrag rechtzeitig abzuschließen. Am Besten am Anfang des Berufslebens.



Mit Anfang 60 liegen in der Regel Vorerkrankungen vor, die eine Aufnahme unter Umständen unmöglich machen.


Der Gesund­heits­zustand ist nämlich für die Versicherer genauso von Interesse. Im Versicherungsantrag müssen Interessenten eine Gesundheitsprüfung durchführen. Dabei können von Versicherern Kunden ablehnt, Risiko Zuschläge eingefordert oder Leistungen für spezielle Krankheiten verweigert werden.


Daher gilt: Alle Gesundheitsfragen sollten in dem Antrag unbedingt gewissenhaft und wahrheitsgemäß beantwortet werden, ohne dabei etwas wegzulassen.


Falls ein Versicherungsfall auftritt, kann die Versicherung nachträglich Patientenakten bei den betroffenen Ärzten nachfragen und kontrollieren, inwieweit eine Erkrankung bei Abschluss des Vertrages schon vorlag. Im schlimmsten Fall kann sogar der Vertrag vom Versicherer sofort wegen falschen Angaben aufgehoben werden.


Dadurch gilt der Versicherungsschutz nicht mehr, die bis dato ge­zahlten Beiträge gehen verloren und die schon bezogenen Leistungen müssen vom Versicherungsnehmer u-U. rückerstattet werden.


Welche Beitrags- und Leistungsunterschiede gibt es?

Die Beiträge für eine Krankenhauszusatzversicherung variieren je nach Tarif bei den Versicherungen und liegen für eine/n 30-jährige/n zwischen 10,00 € und gut 50,00 €. 10 Jahre Ältere, also 40-jährige zahlen für den gleichen Versicherungsschutz bereits zwischen 15,00 € und 65,00 € für Tarife ohne Altersrückstellungen. Tarife mit Altersrückstellungen sind ca. 25,00 € bis 35,00 € teurer.



Was sind Altersrückstellungen?



Durch Alterungsrückstellungen wird ein Teil des Beitrags vom Versicherer „gespart“ und so altersbedingten Beitragserhöhungen vorgebeugt. Ein lebenslang gleichbleibender Beitrag - vorbehaltlich unplanmäßiger Beitragsanpassungen, z. B. wegen steigender Kosten im Gesundheitswesen - ist somit gewährleistet.


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