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Online-Finanzdienstleistungen: EU-Kommission will Verbraucherschutz stärken

Die europäischen Vorschriften über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen sollen reformiert werden. Dafür hat die EU-Kommission am Mittwoch entsprechende Vorschläge unterbreitet.


Foto: dimitrisvetsikas1969 / pixabay


Stärkung der Verbraucherrechte und Förderung der grenzüberschreitenden Erbringung von Finanzdienstleistungen im europäischen Binnenmarkt - diese beiden Hauptziele verbindet die EU-Kommission mit ihren Reformplänen für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen. Das für Justiz zuständige Kommissionsmitglied Didier Reynders begründete die Notwendigkeit von Reformen mit diesen Worten: „So wie sich die Welt der Finanzdienstleistungen weiterentwickelt, müssen auch unsere Vorschriften auf dem neuesten Stand sein – so einfach ist das. Die Digitalisierung und die sprunghafte Zunahme neuer Finanzprodukte haben diesen Sektor in den letzten zwanzig Jahren grundlegend verändert, und die jüngsten Ausgangsbeschränkungen infolge der COVID-Krise haben gezeigt, dass ein effizienterer und modernerer Rechtsrahmen für Fernfinanzdienstleistungen wichtiger denn je ist. Auch wenn die Risiken und Herausforderungen unterschiedlich ausfallen können, liegt unser Fokus stets auf der Sicherheit der Verbraucher.“

Folgen Rat und Europäisches Parlament dem Vorschlag (PDF), werden folgende Maßnahmen in mehreren Bereichen eingeführt:


  • Einfachere Wahrnehmung des 14-tägigen Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen für Finanzdienstleistungen: Um Verbrauchern die Ausübung dieses Rechts zu erleichtern, müssen Unternehmer bei elektronischen Verkäufen eine Schaltfläche für den Widerruf bereitstellen. Darüber hinaus ist der Unternehmer verpflichtet, eine Mitteilung über das Widerrufsrecht zu übermitteln, wenn der Verbraucher die vorvertraglichen Informationen weniger als einen Tag vor Vertragsschluss erhält.

  • Klare Vorschriften darüber, wie und wann welche vorvertraglichen Informationen bereitzustellen sind: Mit dem Vorschlag werden unter anderem die Vorschriften in Bezug auf die elektronische Kommunikation modernisiert, indem der Verkäufer verpflichtet wird, vorab bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen, beispielsweise die E-Mail-Adresse des Unternehmers, etwaige versteckte Kosten oder das Risiko im Zusammenhang mit der Finanzdienstleistung. Die Informationen müssen zudem deutlich sichtbar auf dem Bildschirm angezeigt werden, und es werden Vorschriften für die Verwendung von Pop-ups oder Linkschichten zur Bereitstellung von Informationen eingeführt. Mit den neuen Vorschriften soll auch sichergestellt werden, dass der Verbraucher ausreichend Zeit hat, die erhaltenen Informationen mindestens einen Tag vor der eigentlichen Unterzeichnung zu verarbeiten.

  • Besondere Vorschriften zum Schutz der Verbraucher beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen im Internet: Finanzdienstleistungsverträge können insbesondere dann schwer zu verstehen sein, wenn sie im Fernabsatz ausgehandelt werden. Der Vorschlag verpflichtet die Unternehmer, faire und transparente Online-Systeme einzurichten und bei der Nutzung von Online-Tools wie Robo-Advice oder Chatboxen angemessene Erklärungen bereitzustellen. Die Vorschriften versetzen den Verbraucher auch in die Lage, menschliches Eingreifen zu verlangen, wenn die Interaktion mit solchen Online-Tools nicht vollständig zufriedenstellend ist.

  • Durchsetzung: Der Vorschlag gibt den zuständigen Behörden Mittel für eine wirksamere Durchsetzung an die Hand. Bei weit verbreiteten grenzüberschreitenden Verstößen werden für im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge strengere Sanktionen gelten, die im Höchstmaß mindestens 4 % des Jahresumsatzes betragen.

  • Vollständige Harmonisierung zur Gewährleistung des gleichen hohen Verbraucherschutzniveaus im gesamten Binnenmarkt: Mit dem Vorschlag werden die Rechtsvorschriften vollständig harmonisiert und ähnliche Vorschriften für alle Anbieter in den Mitgliedstaaten eingeführt.







Quelle: Versicherungsbote | Von Michael Fiedler

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